Auch Ihnen kann es passieren, dass Sie
WER soll Sie in diesem Fall WIE vertreten?
WER kümmert sich dann um Ihre Angelegenheiten, um Ihr Bankkonto und sonstiges Vermögen?
WER ist Ansprechpartner für die Sie betreffenden Fragen?
WELCHE Aufgaben darf der Ansprechpartner für Sie ausführen?
Wenn Sie diese Fragen nicht beantwortet und geregelt haben, dürfen nicht einmal Ihr Ehegatte oder Ihre Kinder Sie vertreten, sondern es wird Ihnen ein Betreuer vom Gericht zugewiesen.
Wenn Sie das vermeiden wollen, müssen Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen
durch eine Vorsorgevollmacht. In einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie medizinisch versorgt werden. Sie bestimmen, ob und wie lange Sie an „Schläuchen hängen“ und wie Sie behandelt werden wollen.
Muster und vorgefertigte Formulare können nur eine Anregung sein. Als VorsorgeAnwältin bin ich spezialisiert und berate Sie umfassend. Die Bevollmächtigung einer anderen Person hat weitreichende Folgen. Als VorsorgeAnwältin helfe Ihnen eine speziell auf Sie zugeschnittene, individuelle Vorsorgeregelung zu gestalten, die eindeutig und juristisch wirksam ist. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Wertvorstellungen und Wünsche umgesetzt werden. Als VorsorgeAnwältin gestalte ich:
a) Rechtssichere Vorsorgevollmachten
b) Gute Patientenverfügungen
c) Vorsorgeregelungen
Als Ihre VorsorgeAnwältin übernehme ich