Kosten

Verständlicherweise kommt die Frage danach auf, wie die Kosten, welche Frau Rechtsanwältin Bettina Sievers für ihre Tätigkeit erhält, von Ihnen beglichen werden können.

Rechtsschutzversicherung

Zunächst stellt sich die Frage, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben.

Sollte dies der Fall sein, dann übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten, 

insofern die erforderliche Wartezeit seit dem Abschluss des Rechtsschutzversicherungsvertrages 

(in der Regel 3 Monate) abgelaufen ist und das entsprechende Rechtsgebiet mit in dem Leistungsumfang der abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung enthalten ist.

Es wird häufig vereinbart, dass Sie einen Eigenanteil bezahlen müssen (meistens 150 €).

Im Regelfall werden leider von den meisten Rechtschutzversicherungen im Sozialrecht die anwaltlichen Kosten für ein vorgerichtliches Widerspruchsverfahren nicht übernommen, sondern nur die anwaltlichen Kosten für ein Klageverfahren.

Manche Rechtsschutzversicherungen übernehmen aus Kulanz die anwaltlichen Beratungskosten bezüglich der Erfolgsaussichten eines Widerspruchsverfahrens. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

 

Sie können gerne im Vorfeld bei Ihrer Rechtschutzversicherung nachfragen, um eine Deckungszusage und eine Schadensnummer zu erhalten. Sie wissen sodann sicher, dass Ihre Rechtsschutzversicherung für die anwaltlichen Kosten aufkommt.

 

Gerne kann Frau Rechtsanwältin Bettina Sievers auch bei Ihrer Rechtschutzversicherung nach einer Deckungszusage anfragen. Sie müssen jedoch im Falle einer Nicht-Deckungszusage für die anwaltlichen Kosten selbst aufkommen. Der Vorteil ist dann, dass Frau Rechtsanwältin Bettina Sievers sich mit Ihrer Rechtsschutzversicherung auseinandersetzen kann. Dies bedeutet, dass die Rechtsschutzversicherungen doch eher nach der Korrenspondenz mit der Rechtsanwältin oder spätestens nach einem zweiten Anschreiben bezüglich der Kostenübernahme die anwaltlichen Kosten dann doch häufig übernehmen.

Sollte Ihre Rechtschutzverischerung dann trotzdem noch nicht zu einer Deckungszusage bereit sein, dann müssten Sie die anwaltlichen Kosten selber tragen. 

Sollte es erfolgsversprechend sein, dann vertritt Frau Rechtsanwältin Bettina Sievers Sie auch außergerichtlich und gerichtlich zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben oder sollte Ihre konkrete Angelegenheit laut Ihrer Rechtsschutzversicherung nicht mit in dem Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung enthalten sein, dann lautet eine deutliche und klare Empfehlung:

Lassen Sie prüfen, ob Ihnen staatliche Hilfe für die anwaltliche Kostenübernahme zusteht.

Das wäre die sogenannte Beratungshilfe, welche Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen können.

Die Voraussetzungen dafür sind, dass Sie ein geringes Einkommen und wenig Vermögen haben, sowie dass eine Rechtsberatung notwendig ist.

Schauen Sie, wenn möglich, auf der Internetseite Ihres zuständigen Amtsgerichtes. 

Auf der folgenden Seite können Sie bundesweit Ihr zuständiges Amtsgericht finden:

Wählen Sie dort „allgemeiner Gerichtsstand“ aus und geben Ihren Wohnort ein: https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche 

Sie erhalten auf der jeweiligen Webseite Ihres zuständigen Amtsgerichtes häufig genauere Informationen zur Beratungshilfe und finden dort auch Angaben, wie Sie die Beratungshilfe beantragen können.

Sie erhalten, falls die Voraussetzungen vorliegen, einen Beratungshilfeschein, mit welchem Sie dann Frau Rechtsanwältin Bettina Sievers für eine Beratung und eine anschließende etwaige außergerichtliche Vertretung aufsuchen können.

 

Die Kosten für ein mögliches späteres Klageverfahren können bei Hilfebedürftigkeit ebenfalls durch staatliche Hilfe übernommen werden.

Dies nennt sich dann Prozesskostenhilfe und würde von Frau Rechtsanwältin Bettina Sievers im gerichtlichen Verfahren für Sie mit beantragt.

Selbstzahler*in

Sollten Sie weder eine Rechtsschutzversicherung, noch einen Anspruch auf Beratungshilfe haben, dann müssen Sie die anwaltlichen Kosten selber zahlen.

Die anwaltlichen Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. 

Frau Rechtsanwältin Bettina Sievers wird Sie über die aufkommenden Kosten  aufklären.

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