Patienten*innen, welche im Wege der Arzthaftung Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen wollen, müssen folgende anspruchsbegründende Voraussetzungen beweisen:
Es gilt im Zivilrecht, zu welchem auch das Arzthaftungsrecht gehört, der Grundsatz, dass die Person, die einen Anspruch geltend macht, auch die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen trägt.
Es ist meistens sehr schwierig für Patienten*innen eine Arzthaftung nachzuweisen, weshalb die Rechtsprechung verschiedene Grundsätze zu einer Beweislastumkehr eingeführt hat. Sie soll die Beweisschwierigkeiten der Patientin/ des Patienten ausgleichen.
Kontaktieren Sie Frau Rechtsanwältin Bettina Sievers, damit sie für Sie mögliche Ansprüche prüfen und möglichst bereits außergerichtlich regulieren kann und falls notwendig auch gerichtlich geltend machen kann.