Zivilrecht

Arzthaftungsrecht

Patienten*innen, welche im Wege der Arzthaftung Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen wollen, müssen folgende anspruchsbegründende Voraussetzungen beweisen:

  • Behandlungsfehler oder Diagnosefehler oder Aufklärungsfehler
  • Gesundheits- bzw. Körperschaden oder ein materieller Schaden
  • Ursachenzusammenhang zwischen dem Fehler und dem Schaden

Es gilt im Zivilrecht, zu welchem auch das Arzthaftungsrecht gehört, der Grundsatz, dass die Person, die einen Anspruch geltend macht, auch die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen trägt.

Es ist meistens sehr schwierig für Patienten*innen eine Arzthaftung nachzuweisen, weshalb die Rechtsprechung verschiedene Grundsätze zu einer Beweislastumkehr eingeführt hat. Sie soll die Beweisschwierigkeiten der Patientin/ des Patienten ausgleichen.

Kontaktieren Sie Frau Rechtsanwältin Bettina Sievers, damit sie für Sie mögliche Ansprüche prüfen und möglichst bereits außergerichtlich regulieren kann und falls notwendig auch gerichtlich geltend machen kann.

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